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Kanzlei-Information
Ich
betreibe meine Kanzlei als Rechtsanwalt seit 1978 in Berlin-Neukölln.
Seit 1991 bin ich als Notar zugelassen.
Die
Kanzlei ist auf den Spezialgebieten Mietrecht, Erbrecht und Grundstücksrecht
und als Allgemeinkanzlei tätig.
Im
Mietrecht betreue ich eine Reihe von Hausverwaltungen ständig
sowohl im Wohnraum- als auch im Gewerberaummietrecht und bin dabei
nicht nur vor Gericht, sondern auch vorsorgend beratend tätig.
Ich vertrete aber auch Mieter, in erster Linie aus dem Berliner
Südosten, bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen den
Vermieter.
Im
Erbrecht geht es - neben meiner Tätigkeit als Notar - um Durchsetzung
von Erbauseinandersetzungs- und Pflichtteilsansprüchen, im
Grundstücksrecht - außerhalb des Notariats - um die Klärung
von Eigentumsfragen und Streitigkeiten aus Grundstückskaufverträgen.
Ich
bin aber daneben auch als Allgemeinanwalt tätig, etwa bei der
Regulierung von Verkehrsunfällen, kleineren Strafsachen und
Zivilrechtsstreitigkeiten aller Art.
Ich
habe englische, türkische und spanische Fremdsprachenkenntnisse.
In diesen Sprachen kann ich Beratungsgespräche über die
am häufigsten vorkommenden Lebenssachverhalte (Mietrecht, Verkehrsunfälle
etc.) ohne Hilfe eines Dolmetschers führen und auf englisch
und spanisch auch korrespondieren und einfache Urkunden (Vollmachten
etc.) errichten.
Die
Kanzlei liegt in der Karl-Marx-Straße in Berlin-Neukölln
in unmittelbarer Nähe des Hermannplatzes (Ecke Reuterstraße)
zwischen den U-Bahnhöfen Hermannplatz und Rathaus Neukölln.
Nach telefonischer Absprache steht ein Tiefgaragenplatz zur Verfügung.
Besprechungstermine sollten vorher telefonisch vereinbart
werden.
Die
Abrechnung erfolgt nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung.
Für eine erste Beratung werden jedoch keine höheren Kosten
als 50,00 € pro Zeitstunde berechnet, soweit nicht eine Rechtsschutzversicherung
eintritt oder - bei geringem Einkommen - Beratungshilfe gewährt
worden ist.
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